RPTU Erfindungen

Alle Personen, die eine technische Erfindung gemacht haben und in einem Beschäftigungsverhältnis zur RPTU stehen, sind zur Abgabe einer Erfindungsmeldung verpflichtet und unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG). Diese Erfindungen sind Eigentum des Dienstherrn und müssen bei der RPTU eingereicht werden. Das Formular finden Sie hier


Der Umgang mit Erfindungen an der RPTU sowie Hilfestellungen zu grundlegenden Abläufen im gesamten Innovationsprozess - von der Idee bis zur Verwertung - sind in einer Handreichung "Schutzrechte und Verwertung an der RPTU Kaiserslautern" dokumentiert. Dieser "Erfinderleitfaden" basiert auf der Schutzrechts- und Verwertungsstrategie der RPTU Kaiserslautern-Landau, die folgende strategische Ziele verfolgt:

  • Effektive und effiziente Nutzbarmachung des geistigen Eigentums für die Gesellschaft
  • Schaffung einer partnerschaftlichen Erfindungskultur
  • Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit durch wissenschaftliche Reputation
  • Schutz und Verwertung von innovativem Wissen sowie Technologien und Sicherung des damit verbundenen Innovationspotenzials
  • Förderung von Ausgründungen aus der Forschung (Start-Up / Spin-Off)

Patent- und Informationszentrum

(PIZ)

Kundenberatung 1: Tel.: +49 (0) 631 205-2172

Kundenberatung 2: Tel.: +49 (0) 631 205-2148

Erfindungsmeldung: Tel.: +49 (0) 631 205-5204

Fax.: +49 (0) 631 205-2925

Email: piz[at]rptu.de

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